SPD unterstützen
Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die SPD bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine Spende von 200 € kostet Sie dadurch im günstigsten Fall 100 € und bedeutet für die SPD bis zu 276 €.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der SPD zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
Vielen Dank!